Insbesondere Abwicklung von Teilkonzernen/Tochtergesellschaften im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Konzernobergesellschaft unter Beachtung der besonderen insolvenzrechtlichen (verfahrensrechtlichen) Anforderungen, z.B. regelmäßige Abwicklungsberichte an die Insolvenzverwaltung, Entwürfe von Sachstandsberichten, Entwürfe von Auskünften an das Gericht, Gläubigerausschüsse oder Gläubiger